Vergebene Aufträge gemäß §§ 20 VOB/A und VOL/A (ex-post-Transparenz)
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer,
2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer
übersteigt. Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers,
b) gewähltes Vergabeverfahren,
c) Auftragsgegenstand,
d) Ort der Ausführung,
e) Name des beauftragten Unternehmens.
Folgende Einzelaufträge zur ... (aktuell keine)
Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers |
gewähltes Vergabeverfahren |
Auftragsgegenstand |
Ort der Ausführung |
Name des beauftragten Unternehmens |
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Folgende Einzelaufträge zu Straßen-/Kanalbauarbeiten
Mitteilung über geplante beschränkte Ausschreibungen gem. § 20 Abs.4 VOB/A (ex-ante-Tranzparenz)
Der Auftraggeber informiert fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in seinem Beschafferprofil über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Absatz 2 Nummer 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:
Der Auftraggeber informiert fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in seinem Beschafferprofil über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Absatz 2 Nummer 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:
1. |
Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers, |
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2. |
Auftragsgegenstand, |
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3. |
Ort der Ausführung, |
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4. |
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung, |
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5. |
voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung. |
Folgende bschränkte Ausschreibungen sind künftig geplant: