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Schiedsmann

Schiedsmann für den Bereich der Gemeinde Freden (Leine)

Vertragen statt klagen!

Der „Schiedsmann“ ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. In etwa der Hälfte der Fäl­le kommt es zur Einigung.

Schiedsmänner und -frauen üben ihre ehrenamtliche Aufgabe als Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Delikten und bei zivilrechtli­chen Streitigkeiten aus.

Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnis­ses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhe­bung einer Privatklage des Verletzten mit dem Ziel der Strafverfolgung erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor dem Schiedsmann erfolg­los geblieben ist.

Auf Antrag einer der beiden Parteien findet auch in zivilrechtlichen Strei­tigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, das heißt, wenn der An­spruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist oder wenn sein Gegenstand in Geld geschätzt werden kann, eine Sühneverhandlung vor dem Schiedsmann statt. Aus einem vor diesem abgeschlossenen Vergleich kann nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Amtsge­richt die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Einwohner aus der Gemeinde Freden (Leine) können sich wegen eines Schlichtungsverfahrens an den Schiedsmann, Herrn Daniel Klaus, wenden.

Nur wenn Herr Klaus durch Urlaub oder Krankheit für längere Zeit nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben, darf bzw. muss der stellver­tretende Schiedsmann tätig werden.

Der Schiedsmann

Wer im Dorfe oder Stadt einen Nachbarn wohnen hat,
der ist manchmal am Verzagen, und er möcht' am liebsten klagen.
Hier ist die Musik zu laut, dort wer auf die Pauke haut,
bei dem Einen stört der Dreck, da soll eine Hecke weg,
immer ist der Ärger groß. Mit bösen Worten geht es los,
und wenn dann die Fetzen fliegen denkt man: »Wart, dich werd ich kriegen!«
Hat man irgendwas erworben, was zu Hause dann verdorben
und der Händler will's nicht wechseln es ist gar nichts mehr zu drechseln,
dann zieht man vor ein Gericht. Bedenke aber, schnell geht's nicht
lange dauern die Verfahren mancher wartet schon seit Jahren
bis ein Richter was entscheidet so lange nun der Kläger leidet
und an ihm der Ärger frisst. Grollend fährt er in die Kist'.
Und wenn dann die Kosten kommen, fühlt man sich angstbeklommen.
Aber halt! Das muss nicht sein, schaltet man den Schiedsmann ein.
Der spricht mit diesem und mit jenem, versucht die Streiter zu versöhnen.
Das dann geschriebene Protokoll hat Rechtskraft, ja, ist das nicht toll?
Die Kosten sind auch sehr erträglich, Versöhnungsfeste werden möglich.
Vergangen ist der Lärm und Streit, man lebt nun wieder voller Freud'

Erst zum Schlichter statt zum Richter.

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