Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Es besteht weiterhin Maskenpflicht.
Persönliche Besuche sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail möglich. Hierfür werden der Grund des Terminwunsches und die Kontaktdaten für Rückfragen benötigt.
Ansprechpartner für einen Terminwunsch ist üblicherweise der zuständige Sachbearbeiter.
Öffnungszeiten täglich von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und am 1. und 3. Dienstag des Monats zusätzlich von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr (Einwohnermelde- und Ordnungsamt).
Für alle Besucherinnen und Besucher der Gemeindeverwaltung ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (oder FFP2/FFP3-Maske) weiterhin verpflichtend. Bitte halten Sie auch den Mindestabstand von 1,5m ein.