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Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt

Ordnunsgamt

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat einen Ratgeber zur Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen herausgebracht.

Die Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Checklisten unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Der Ratgeber für Ihre persönliche Vorsorgeplanung

Katastrophen gehören zum Leben. Fast täglich können wir über Katastrophen und größere Schadensereignisse in den vielfältigen Medien lesen und nehmen die Bilder von Zerstörung und Leid wahr. Dabei gibt es nicht nur die großen Katastrophen, die ganze Landstriche für lange Zeit betreffen. Ein örtlicher Starkregen, ein schwerer Sturm, in der Folge ein Stromausfall oder ein Hausbrand können für jedes Individuum, jede Familie eine ganz persönliche Katastrophe auslösen, die es zu bewältigen gilt. Nehmen Sie sich die Zeit, über Ihre persönliche Notfallplanung nachzudenken. Diese Broschüre soll Ihnen helfen, Ihren persönlichen Notfallplan zu entwickeln.

https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html


Ausweise

Für alle Ausweise benötigen Sie:

  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild im Passformat (45 x 35 mm) in Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckungen und ohne Bedeckungen der Augen,
  • Geburts- oder Heiratsurkunde (gilt nur bei erstmaliger Ausstellung eines Ausweises nach dem Zuzug in den Verwaltungsbereich),
  • Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren benötigen für die Ausstellung eines Ausweises die beider Elternteile.

Verlust eines Ausweisdokumentes:

Ist ein Ausweisdokument nicht mehr auffindbar oder wurde gestohlen, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwenig.

Aktualisierte Broschüre für Bürgerinnen und Bürger: Ihr Personalausweis – sicher, einfach digital

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/service/informationsbroschuere/informationsbroschuere_node.html

Meldewesen

Anmeldung

Bei einem Zuzug in die Gemeinde Freden (Leine) ist die Anmeldung im Einwohnermeldeamt notwendig.

Hierfür wird der Personalausweis und/oder der Reisepass benötigt sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung, die vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Die Wohnungsgeberbescheinigung entfällt, wenn der/die Zuziehende selbst Eigentümer/in der Wohnung ist. Das gleiche gilt für Familienangehörige (Ehepartner, minderjährige Kinder), die denselben Wohnraum gleichzeitig mitbeziehen.

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug der Wohnung erfolgen.

Bei der Anmeldung muss die Wohnung in jedem Fall bereits bezogen sein. Die Anmeldung zu einem Zeitpunkt in der Zukunft ist nicht möglich.

Ist die zuziehende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage die Anmeldung persönlich durchzuführen, kann sie eine ihr vertraute Person mit der Anmeldung beauftragen. In diesem Fall ist bei der Anmeldung zusätzlich eine schriftliche Vollmacht der zuziehenden Person erforderlich.

Ummeldung

Für eine Ummeldung (Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde Freden (Leine)) gelten dieselben Richtlinien wie für eine Anmeldung.

Abmeldung

Wer eine Wohnung verlässt und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine neue Wohnung bezieht, braucht sich nicht abzumelden. Die Abmeldung erfolgt in diesem Fall automatisch bei der Anmeldung am neuen Wohnort.

Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn eine Person keine neue Wohnung bezieht (ohne festen Wohnsitz) oder das Land verlässt.

Bei einem Fortzug in das Ausland ist es möglich, die Abmeldung eine Woche vor dem Fortzug abzumelden.

Führungszeugnis

Führungszeugnisse können in den Belegarten N, O oder P beantragt werden.

Die Belegart N ist ein Führungszeugnis für private Zwecke wie z.B. bei der Vorlage bei einem zukünftigen Arbeitgeber. Dieses Führungszeugnis wird dem Antragsteller zugesandt.

Die Belegart O ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden wie z.B. bei Beantragung eines Personenbeförderungsscheines. Dieses Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister direkt an die anfordernde Behörde gesandt. In diesem Fall muss bei der Antragstellung die Anschrift und der Verwendungszweck angegeben werden.

Die Belegart P ist ein Führungszeugnis für spezielle Fälle, in denen das Führungszeugnis der Belegart O an das für den Antragsteller zuständige Amtsgericht gesendet wird, wo es vom Antragsteller vorab eingesehen werden kann.

Die o.g.Belegarten können in Form eines "erweiterten" Führungszeugnisses beantragt werden, wenn

  • die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder
  • dieses Führungszeugnis benötigt wird für
    1. eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
    2. eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe a vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 vorliegen.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt in allen Fällen 13,00 €.

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Gewerbetreibende benötigen für einige Unternehmungen (z.B. die Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Dieser steht in zwei Versionen zur Verfügung:

Belegart 1: der Auszug wird dem Antragsteller persönlich zugesandt.

Belegart 9: dieser Auszug wird zur Vorlage bei Behörden genutzt und wird vom Bundeszentralregister direkt an die anfordernde Behörde gesandt.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 €.

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