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Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel

Nr. 99115005011002

Leistungsbeschreibung

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Verfahrensablauf

Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Voraussetzungen

  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
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