Sprungziele
Seiteninhalt
03.07.2023

Ständiges Ärgernis! Wilde Müllablagerungen in der freien Landschaft und an Containerstandplätzen!

Die Gemeinde Freden (Leine) muss in den vergangenen Monaten immer wieder feststellen, dass Mitbürger diversen Müll in der freien Landschaft ablegen. Hierzu werden regelmäßig Stellen ausgewählt, die abseits der Hauptverkehrswege liegen, aber mit einem PKW erreicht werden können. Insbesondere in den Randbereichen des Gemeindegebietes sind immer wieder Ablagerungen festzustellen. Zuletzt hinter Ohlenrode Richtung Dankelsheim stand sogar einer dieser Müllhaufen in Flammen und musste durch die Feuerwehr abgelöscht werden.

Das „wilde“ Entsorgen von Müll ist gesetzwidrig, unvernünftig und verursacht zudem Kosten für die Allgemeinheit. Es ist auch nicht nachzuvollziehen, weshalb die Verursacher nicht die durch den Entsorger zur Verfügung gestellten, kostenfreien oder zumindest kostengünstigen Entsorgungsmöglichkeiten nutzen und stattdessen den Müll in die Landschaft karren.

Die Verursacher verstoßen gegen umwelt- und abfallrechtliche Vorschriften. Diese können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Darüber hinaus wird die Natur und Umwelt nicht nur optisch belastet, je nach Art der Hinterlassenschaft ist auch eine Gefährdung für Tiere und Pflanzen gegeben. Das Ermitteln von Verantwortlichen in den Gemeinden, beim Landkreis Hildesheim und der ZAH sowie Einsammeln des Unrats verursacht zusätzliche Kosten, welche die Allgemeinheit u.a. über die Müllgebühr mitzutragen hat.

Ein weiteres Phänomen ist das Ablegen von Unrat an den Containerstandplätzen. Vermutlich sind die Verursacher hier regelmäßig der Auffassung, dass es sich hier um eine Art „kleine Mülldeponie“ handelt. „Es wird schon in Ordnung sein, den Müll hier abzulegen, ist ja besser als in der Landschaft.“ – Das könnte der tragende Grundgedanke sein.

Nein! Das ist es nicht!

Hier gilt im Grunde genau das Gleiche, wie bei der Ablage in der freien Landschaft. Es handelt sich um einen Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften, welche mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden können. Der Abfall stellt einen optischen Makel und eine Gefährdung für Mensch und Tier dar. Papier und Plastik wird durch den Wind in alle Richtungen getragen, Scherben bedrohen Kinder oder auch Tierpfoten, Tiere zerpflücken abgelegte Säcke und verteilen den Inhalt. Teilweise erhebliche Geruchsentwicklung geht mit der Müllentsorgung einher. Und wer denkt, dass hier keine zusätzlichen Kosten für die Entsorgung entstehen, irrt gewaltig. Auch hier müssen extra Personen beschäftigt und Fahrzeuge eingesetzt werden, diesen widerrechtlich abgelegten Müll zu entfernen.

Es macht auch keinen Unterschied, ob man an den Containerplätzen nur den Müll ablegt, der dort gesammelt wird, also regelmäßig Glas und Papier. Die Entsorgung erfolgt regelmäßig mittels großer Fahrzeuge und unter Einsatz von automatischen Einrichtungen. Alles was nicht in den Containern entsorgt wurde, verursacht die Verschmutzung, Gefährdung und den zusätzlichen erforderlichen Aufwand.

Das Ordnungsamt appelliert an alle Mitbürgerinnen und Bürger, Unrat jeglicher Art entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und an den dafür vorgesehenen Einrichtungen (Mülltonnen, Container, Wertstoffhöfe)  zu entsorgen.

Festgestellte wilde Müllablagerungen können dem Ordnungsamt mitgeteilt oder auch über die App der ZAH direkt mit Foto und Standort gemeldet werden.

Müll am Wegesrand
Müll am Wegesrand
Müll an den Containern
Müll an den Containern

Seite zurück Nach oben