Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Außerhalb der Dienstzeit ist eine Meldung bei der Feuerwehreinsatzleitstelle (Tel. 112) oder der nächstgelegenen Polizeidienststelle möglich.