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Die Zuständigkeit liegt bei den neutralen Preisbehörden (Preisüberwachungsstellen) der Regierungsvertretungen. Diese sind auch zuständig für Kostenprüfungen nach Zuwendungsrecht.

Bei Differenzen in der Auslegung von Prüfergebnissen kann die oberste Preisbehörde des Landes Niedersachsen, die Preisbildungsstelle beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, eingeschaltet werden.

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