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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt oder bei der mit dieser Aufgabe betrauten Stadt und Gemeinde.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

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