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Abnahmegebühr für Pkws

Gebühr: ca. 60,00 Euro

Abnahmegebühr für Krafträder

Gebühr: ca. 40,00 Euro

Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Nähere Informationen zu Art und Höhe des Bußgeldes erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle oder entnehmen diese den Unterpunkten 186.1.1 - 186.1.4 der Anlage (zu § 1 Absatz 1) des Bußgeldkataloges (BKat). Die Bußgelder gelten nach Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Nr. 2.1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

  • Gebühr: 15,00 - 75,00 Euro
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