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Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Freden (Leine)

An dieser Stelle wurden bereits Kartierungsarbeiten für SuedLink in der Gemeinde Freden (Leine) angekündigt.

Über die in den Flurstückslisten und Planunterlagen in diesem Rahmen ausgewiesenen Flurstücke hinaus ist die Betretung zusätzlicher Flurstücke bzw. zusätzliche Untersuchungen erforderlich. Dies wird den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten dieser Flurstücke mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten finden im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 statt.

Bekanntmachung und Termine

Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Die genannten zusätzlich betroffenen Grundstücke bzw. zusätzlichen Untersuchungen ergeben sich aus entsprechenden Flurstückslisten und zugehörigen Planunterlagen. Diese liegen zusätzlich zu den bereits ausgelegten Unterlagen am Auslageort der Gemeinde zur öffentlichen Einsicht aus. Falls Sie Einsicht in die Unterlagen nehmen möchten, rufen Sie dort bitte an. Informationen zum Auslageort und zur Kontaktaufnahme können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:

Gemeinde

Auslageort 

Öffnungszeiten 

Kontakt 

Freden (Leine)

Gemeinde Freden (Leine),

Am Schillerplatz 4,

31084 Freden (Leine)

nach telefonischer Anmeldung

05184 79025

Bitte beachten Sie die aktuellen Coronabestimmungen der Kommune.

Mitarbeitende der TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen informieren die von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümer und Nutzungsberechtigten zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung:

TransnetBW GmbH

Tel.: 0800 3804701

E-Mail: suedlink@transnetbw.de

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.

15.06.2022 
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