Kinderreisepass
Für Kinder kann ein Kinderreisepass beantragt werden.
Ein Kinderreisepass wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, längstens aber für sechs Jahre ausgestellt. Ist das 12. Lebensjahr bei Ablauf des Gültigeitsdatums noch nicht erreicht, kann der Kinderreisepass auf Antrag entsprechend verlängert werden.
Wichtig
Die Verlängerung muss vor Ablauf des Gültigkeitsdatums erfolgen. Ein einmal ungültig gewordener Kinderreisepass kann nicht mehr verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Pass beantragt werden.
Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 sind, benötigen (je nach Reiseziel) einen Personalausweis oder Reisepass.
Dem Antrag muss von beiden Elternteilen (sofern sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Die Gebühr beträgt:
- 13,00 € für die Ausstellung
- 6,00 € für die Verlängerung bzw. Aktualisierung (z.B. neues Lichtbild)