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Reisepass

Die förmliche Antragstellung ist nur durch den Antragsteller (ab dem 18. Lebensjahr) möglich. Ene Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

Personen vor vollendetem 18. Lebensjahr benötigen die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen.

Bei der Beantragung eines Reisepasses ist zu beachten, dass für die Produktion ein Zeitraum von ca. drei Wochen oder mehr benötigt wird. Sollte ein solcher Zeitaum nicht mehr zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit die Beantragung im Expressverfahren durchzuführen. Ein solcher "Eypresspass" steht gewöhnlich nach drei Tagen zur Verfügung (Ausnahme bei aufeinanderfolgenden Feiertagen wie z.B. Weihachten).

Bei der Beantragung werden folgende Gebühren fällig:

  • 60,00 € für Personen ab 24 Jahren (32 Seiten)
  • 82,00 € für Personen ab 24 Jahren (48 Seiten)
  • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (32 Setien)
  • 59,5 € für Personen unter 24 Jahren (48 Seiten)

Für die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren erhöht sich die jeweilige Gebühr um 32,00 €.

Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (sofern sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr müssen die Fingerabdrücke, ab dem 10. Lebensjahr auch die Unterschrift im Dokument aufgenommen werden.

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