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Vorläufiger Personalausweis

In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist auf die Dauer des Nutzungszweckes begrenzt, endet aber nach maximal drei Monaten.

Personen vor vollendetem 16. Lebensjahr benötigen die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.

Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beträgt 10,00 €.

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