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Personalausweis

Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen. Sie haben den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

Die Stellung eines förmlichen Antrages ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

Personen vor vollendetem 16. Lebensjahr benötigen die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.

Bei der Antragstellung werden folgende Gebühren fällig:

  • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren
  • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
  •  6,00 € für die nachträgliche Änderung/Aktivierung der PIN (z.B. wenn die eigene PIN vergessen wurde)

Die Abholung des Ausweises erfolgt grundsätzlich persönlich oder durch die bevollmächtigte Person mittels ausgefüllter Vollmacht:

Der bisherige Ausweis ist bei der Abholung vorzulegen.

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