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Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Gewerbetreibende benötigen für einige Unternehmungen (z.B. die Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Dieser steht in zwei Versionen zur Verfügung:
Belegart 1: der Auszug wird dem Antragsteller persönlich zugesandt.
Belegart 9: dieser Auszug wird zur Vorlage bei Behörden genutzt und wird vom Bundeszentralregister direkt an die anfordernde Behörde gesandt.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 €.