Sprungziele
Seiteninhalt

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Gewerbetreibende benötigen für einige Unternehmungen (z.B. die Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Dieser steht in zwei Versionen zur Verfügung:

Belegart 1: der Auszug wird dem Antragsteller persönlich zugesandt.

Belegart 9: dieser Auszug wird zur Vorlage bei Behörden genutzt und wird vom Bundeszentralregister direkt an die anfordernde Behörde gesandt.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 €.

Seite zurück Nach oben