Führungszeugnis
Führungszeugnisse können in den Belegarten N, O oder P beantragt werden.
Die Belegart N ist ein Führungszeugnis für private Zwecke wie z.B. bei der Vorlage bei einem zukünftigen Arbeitgeber. Dieses Führungszeugnis wird dem Antragsteller zugesandt.
Die Belegart O ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden wie z.B. bei Beantragung eines Personenbeförderungsscheines. Dieses Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister direkt an die anfordernde Behörde gesandt. In diesem Fall muss bei der Antragstellung die Anschrift und der Verwendungszweck angegeben werden.
Die Belegart P ist ein Führungszeugnis für spezielle Fälle, in denen das Führungszeugnis der Belegart O an das für den Antragsteller zuständige Amtsgericht gesendet wird, wo es vom Antragsteller vorab eingesehen werden kann.
Die o.g.Belegarten können in Form eines "erweiterten" Führungszeugnisses beantragt werden, wenn
- die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder
- dieses Führungszeugnis benötigt wird für
- eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
- eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe a vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 vorliegen.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt in allen Fällen 13,00 €.