Meldewesen
Anmeldung
Bei einem Zuzug in die Gemeinde Freden (Leine) ist die Anmeldung im Einwohnermeldeamt notwendig.
Hierfür wird der Personalausweis und/oder der Reisepass benötigt sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung, die vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
Die Wohnungsgeberbescheinigung entfällt, wenn der/die Zuziehende selbst Eigentümer/in der Wohnung ist. Das gleiche gilt für Familienangehörige (Ehepartner, minderjährige Kinder), die denselben Wohnraum gleichzeitig mitbeziehen.
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug der Wohnung erfolgen.
Bei der Anmeldung muss die Wohnung in jedem Fall bereits bezogen sein. Die Anmeldung zu einem Zeitpunkt in der Zukunft ist nicht möglich.
Ist die zuziehende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage die Anmeldung persönlich durchzuführen, kann sie eine ihr vertraute Person mit der Anmeldung beauftragen. In diesem Fall ist bei der Anmeldung zusätzlich eine schriftliche Vollmacht der zuziehenden Person erforderlich.
Ummeldung
Für eine Ummeldung (Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde Freden (Leine)) gelten dieselben Richtlinien wie für eine Anmeldung.
Abmeldung
Wer eine Wohnung verlässt und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine neue Wohnung bezieht, braucht sich nicht abzumelden. Die Abmeldung erfolgt in diesem Fall automatisch bei der Anmeldung am neuen Wohnort.
Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn eine Person keine neue Wohnung bezieht (ohne festen Wohnsitz) oder das Land verlässt.
Bei einem Fortzug in das Ausland ist es möglich, die Abmeldung eine Woche vor dem Fortzug abzumelden.