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Kirchenaustritt

Sie möchten aus der Kirche austreten?

Der Kirchenaustritt kann nur persönlich beim Standesbeamten am Wohnort erklärt werden. Ein Vordruck kann nicht zugesandt werden.

Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Kirchenaustritt. Kinder ab 12 Jahren müssen anwesend sein und in die Ausrittserklärung einwilligen.

Nach erfolgter Kirchenaustrittserklärung wird automatisch eine Mitteilung über das Einwohnermeldeamt an das Finanzamt gemacht.

Der Wiedereintritt in die Kirche oder Religionsgemeinschaft ist beim zuständigen Pfarramt des Wohnortes zu erklären.

Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

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