Anzeige eines Sterbefalles
Information für Hinterbliebene
Trotz der Trauer über den Verlust eines Menschen bleibt die Frage über die Beurkundung des Sterbefalles und der Bestattung. Hier können nicht alle Fragen pauschal beantwortet werden, in vielen Fällen ist eine telefonische oder persönliche Beratung erforderlich.
Scheuen Sie sich bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen!
Allgemeines
Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall im Gebiet der Gemeinde Freden (Leine) diesen zu beurkunden und Sterbeurkunden auszustellen. Die Beurkundung kann erst erfolgen, wenn dem Standesbeamten der Sterbefall angezeigt wurde.
Anzeige
Jeder Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag (der Samstag gilt nicht als Werktag) angezeigt werden. In der Regel erledigt diese Formalität ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen.
Sterbefall zu Hause
Benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Notarzt. Nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigungen (Todesbescheinigungen) können Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl beauftragen. Es wird in der Regel alles Notwendige für Sie erledigen. Der Bestatter kümmert sich auch um die Anzeige beim Standesamt. Sie können einen Sterbefall aber auch persönlich beim Standesamt anzeigen. Hier ist die Vorlage des Personalausweises des Anzeigenden erforderlich.
Wer meldet den Todesfall
Zur Anzeige eines Sterbefalles sind folgende Personen verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die unmittelbar von dem Sterbefall Kenntnis hat.
Nachlassangelegenheiten
Rechtliche Auskünfte und Erbscheine erteilen ausschließlich die Nachlassgerichte.
Was muss ich mitbringen?
Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.