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Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft kann anerkannt werden:
- zum Kind einer nicht verheirateten Mutter
- zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahens geboren worden ist.
Die Vaterschaft ist durch den Vater persönlich, in öffentlich beurkundeter Form, anzuerkennen.
Sie wird wirksam durch persönliche Zustimmung der Mutter. Auch die Zustimmung ist in öffentlich beurkundeter Form zu erklären.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Die Vaterschaftsanerkennung sowie die Zustimmungserklärung der Mutter kann bei jedem Standesamt oder beim örtlichen Jugendamt erfolgen.Beim Jugendamt ist gleichzeitig eine Sorgerechtserklärung möglich.
Welche Unterlagen Sie zur Vaterschaftsanerkennung benötigen, erfahren Sie bei uns.