Sprungziele
Seiteninhalt

Eheschließung

Eheschließung

Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!

Gerne können Sie im Rathaus der Gemeinde Freden (Leine) heiraten.

In einer kleinen aber persönlichen Trauung versuchen unsere Standesbeamten Ihnen die ersten Schritte in die Ehe so schön wie möglich zu machen.

Eheschließungen sind in der Gemeinde Freden (Leine) im Rathaus zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Auch Samstagstrauungen bieten wir an. Sollten Sie Interesse an einer Trauung in Freden (Leine) haben, setzen Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung mit uns in Verbindung.

Haben Sie sich einen anderen Ort für Ihre Trauung ausgesucht?

Kein Problem, sobald Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde Freden (Leine) ist, nehmen wir die Anmeldung der Eheschließung entgegen und leiten diese an Ihr Wunschstandesamt weiter.

Natürlich bekommen Sie bei uns auch Stammbücher, sowohl im Format A5 als auch A4.

Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist bei dem Standesamt vorzunehmen, bei dem mindestens einer der Eheschließenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Grundsätzlich sollten sich beide Eheschließenden die Zeit nehmen, die Anmeldung der Eheschließung gemeinsam durchzuführen. Ist eine Person aus einem wichtigen Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Vollmacht mitbringen. Bitte sprechen Sie uns dazu an.

Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, erfahren Sie bei uns. Aufgrund der Vielzahl an möglichen Ehevoraussetzungen ist eine abschließende Auflistung hier nicht möglich. Eine persönliche Vorsprache ist hier ratsam.

Zur Anmeldung der Eheschließung ist eine Terminvereinbarung sinnvoll.

Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis.

Informationen zu den Eheschließungsvoraussetzungen erhalten Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes, oder bei dem Standesamt, bei dem Sie heiraten möchten.

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis vorliegt.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Sofern Sie keinen Wohnsitz im Inland haben, so ist das Standesamt Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland zuständig.

Welche Unterlagen Sie zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfahren Sie bei uns. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache ratsam.

Seite zurück Nach oben