Seiteninhalt
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Kopie der Erlaubnis nach §7 SprengG zum Umgang mit explo-sionsgefährlichen Stoffen
- Angabe über Art und Menge der explosionsgefährlichen Stoffe (BAM-Gruppe, Lagergruppe, Verträglichkeitsgruppe)
- Flurkarte mit eingezeichneter Lagerstätte
- Grundriss der Lagerstätte
Unterlagen die eine Überprüfung nach den Sprengstofflager-Richtlinien „Bauweise und Einrichtung der Lager für pyrotechnische Sätze und Gegenstände“ (SprengLR 220) oder „Bauweise und Einrichtung der Lager für Sprengstoffe und Zündmittel“ (SprengLR 210) in Verbindung mit der Richtlinie „Diebstahlsicherung der Lager für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff“ (SprengLR 230) ermöglichen.