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Erwachsene zahlen für jede Verordnung EUR 10,00 sowie 10 Prozent der Kosten als gesetzliche Zuzahlung. Das gilt für die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr.
Die gesetzliche Zuzahlung entfällt, wenn
- Sie die häusliche Krankenpflege wegen Schwangerschaft oder Entbindung benötigen.
- Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind.