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Wer in Niedersachsen Pflanzenschutzmittel für Andere – außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe – anwendet, muss dies beim Pflanzenschutzamt der LWK Niedersachsen als zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen, d. h. sich registrieren lassen.

Es ist erforderlich, folgende Angaben zu machen:

  • Angaben zum Betrieb, der Pflanzenschutzmittel für Andere anwendet
  • Angaben zu verantwortlichen Personen des Betriebes
  • Namen und Anschriften der sachkundigen Person(en) im Betrieb, die Pflanzenschutzmittel für Andere anwenden
  • Angaben zur Art des Betriebes und der beabsichtigten Tätigkeit

Nach erfolgter Anzeige erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige und Registrierung.

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