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Kinderzuschlag
Nr. 99107016000000Leistungsbeschreibung
Eltern und Alleinerziehende können einen Kinderzuschlag für ihre unverheirateten unter 25 Jahre alten Kinder bekommen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Fachlich freigegeben am
04.01.2017
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung