Hauptarbeitgeber zuordnen
Nr. 99102036011011Leistungsbeschreibung
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer neuen Arbeitgeberin/Ihrem neuen Arbeitgeber.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Finanzministerium/ Landesamt für Steuer Niedersachsen
Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Anträge / Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Was sollte ich noch wissen?
keine