Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung nach Tod eines Ehegatten oder einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartners
Leistungsbeschreibung
Ändert sich der Familienstand durch Tod Ihres Ehepartners oder einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartners, wird ein Wechsel in die Lohnsteuerklasse I zutreffend.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen eingehalten werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Finanzministerium
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle übermittelt den geänderten Familienstand ("verwitwet") und die Identifikationsnummer automatisch an die Finanzverwaltung.