Bundesfreiwilligendienst Durchführung
Nr. 99121005000003Leistungsbeschreibung
Die reguläre Dauer eines Bundesfreiwilligendienstes beträgt zwölf Monate. Er kann aber auch für eine Dauer zwischen sechs oder 18 Monaten vereinbart, beziehungsweise verlängert werden. Im Rahmen eines speziellen pädagogischen Konzepts kann die Dauer auch bis zu 24 Monaten betragen.
Der Bundesfreiwilligendienst wird pädagogisch begleitet. Hierfür sind bei einer zwölfmonatigen Dienstzeit für Freiwillige unter 27 Jahren 25 Seminartage verbindlich vorgesehen. Freiwillige ab 27 Jahren nehmen Seminartage in angemessenem Umfang wahr. Der Besuch der Seminare gilt als Dienstzeit. Das Konzept des Bundesfreiwilligendienstes sieht den Erwerb sogenannter berufsqualifizierender Fähigkeiten vor. Gegebenenfalls kann der Dienst als Praktikum angerechnet werden. Zum Ende der Dienstzeit stellt Ihnen die zuständige Stelle eine Bescheinigung, sowie ein Zeugnis aus. Dieses enthält Angaben über Art, Dauer sowie berufsqualifizierende Merkmale des Dienstes.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Einsatzstelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Bewerbungen gibt es keine generellen Fristen. Einige Einsatzstellen und Träger können jedoch feste Fristen für Bewerbungen und Dienstantritte festgelegt haben.
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Die tägliche Einsatzzeit entspricht einer Vollzeitbeschäftigung. Wenn Sie das 27. Lebensjahr vollendet haben, können Sie Ihren Dienst auch in Teilzeit (mit mehr als 20 Stunden pro Woche) leisten.
Die ersten sechs Wochen des Dienstes gelten als Probezeit. Der Dienst kann in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, jeweils zum 15. oder zum Monatsende. Daneben kann das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund auch vorzeitig beendet werden ‐ z. B. wegen des Beginns einer Berufsausbildung oder eines Studiums. Während des Dienstes gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beziehungsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Bei einer Dienstzeit von zwölf Monaten haben Sie beispielsweise Anspruch auf 24 Urlaubstage.
Voraussetzungen
- Erfüllen der Vollzeitschulpflicht
- für Ausländerinnen und Ausländer
- Aufenthaltstitel, der eine entsprechende Tätigkeit in Deutschland erlaubt
- ggf. eine arbeitsmedizinische Untersuchung