Freiwilliger Wehrdienst Informationserteilung
Nr. 99130007013000Leistungsbeschreibung
Die Wehrpflicht ist seit 01.07.2011 bis auf Weiteres ausgesetzt. An ihre Stelle tritt der freiwillige Wehrdienst (FWD).
Seit dem 01.07.2011 bietet die Bundeswehr interessierten jungen Frauen und Männern einen freiwilligen Dienst für die Dauer von bis zu 23 Monaten an.
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den regionalen Beratungsstellen der Bundeswehr.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bewerbungsunterlagen für den freiwilligen Wehrdienst
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen enthält die Broschüre „Freiwillig dienen – Ein Wegweiser für den freiwilligen Wehrdienst“.