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Sachkundeprüfung zum Vermitteln und Beraten von Versicherungen
Nr. 99050059000000Leistungsbeschreibung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittler und Versicherungsberaterinnen/Versicherungsberater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr