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Vertretung für eine Patentanwältin/einen Patentanwalt

Leistungsbeschreibung

Patentanwältinnen und Patentanwälte müssen für eine Vertretung sorgen,

  • wenn sie länger als eine Woche daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben.
  • wenn sie sich länger als eine Woche von ihrer Kanzlei entfernen wollen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

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