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Kinderreisepass Verlängerung

Nr. 99085003020000

Leistungsbeschreibung

Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss umgehend erfolgen.

Gebühren

  • Gebühr: 6,00 Euro

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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