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Vorgesehen zum Löschen - Zertifizierungsstellen Anerkennung nach Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Nr. 99138001016001

Leistungsbeschreibung

Die BioSt-NachV dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009. Diese definiert die Voraussetzungen für die Vergütung für Strom aus flüssiger Biomasse nach § 27 Absatz 1 des Erneuerbaren Energien-Gesetzes.

Zertifizierungsstellen kontrollieren die Erfüllung der Nachhaltigkeitsverordnungen bei den Wirtschaftsbeteiligten im Bereich Bioenergie und stellen sogenannten Schnittstellen Zertifikate aus.

Zertifizierungsstellen werden hierfür auf Antrag anerkannt.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen über die Erfüllung der Anforderungen des § 43 BioSt-NachV

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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