Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Nr. 99107008104000Leistungsbeschreibung
Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradion Beitragsservice.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
Welche Fristen muss ich beachten?
Beginn der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.
Das bedeutet:
- dort wohnen,
- oder dort gemeldet sind,
- oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.
Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht endet zum Ende des Monats, in dem dies mitgeteilt wird. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet ist und die Bewohner ausgezogen sind.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Weitere Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie im Gemeinschaftsangebot der zuständigen Stelle.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist:
- dass diese von niemandem bewohnt wird und
- für die kein Mietvertrag besteht und
- für die auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Weitere Informationen:
Gebühren
- Gebühr: 5,83 Euro
ermäßigter Rundfunkbeitrag (monatlich) - Gebühr: 17,50 Euro
Rundfunkbeitrag (monatlich)
Fachlich freigegeben durch
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle oder Sie nutzen die Online-Anmeldung im Internet.
Voraussetzungen
- Volljährige Bürgerin/Bürger