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Futtermittelunternehmen - Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen / Verordnungen
Leistungsbeschreibung
Zusätzlich zur EU-Zulassung / Registrierung ist für den Betrieb eines Futtermittelunternehmens eine Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen bzw. Verordnungen notwendig:
- Erteilung einer Genehmigung nach der Futtermittelverordnung (FuttMV)
- Zulassung nach § 29 i.V.m. § 28 FuttMV (Dekontaminationsbetriebe; Trocknungsbetriebe; Drittlandvertreter)
- Registrierung nach § 31i.V.m § 30 FuttMV (Drittlandvertreter)
Änderungen müssen der zuständigen Stelle mitgeteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher Antrag mit Angaben zu Tätigkeiten
- Drittlandvertreter-Erklärung gemäß § 29 FuttMV / § 31 FuttMV
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.