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Herstellung von Nitritpökelsalz: Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Die Herstellung von Nitritpökelsalz bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtliches Führungszeugnis für den für die Herstellung Verantwortlichen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Produktion muss in einem separaten Raum stattfinden.
Gebühren
- Gebühr: 12,00 - 2060,00 Euro