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Herstellung bilanzierter Diäten: Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Bilanzierte Diäten dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz unbd Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Sachkunde des Antragstellers
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Gebühren
- Gebühr: 12,00 - 2060,00 Euro