Seiteninhalt
Handwerkskammer - Mitgliedsbestätigung
Nr. 99058022012000Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Unternehmer im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine aktuelle Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.