Handwerksrolle Änderung
Nr. 99058007011000Leistungsbeschreibung
Änderungen von Unternehmensdaten müssen unverzüglich der zuständigen Stelle gemeldet werden. Oftmals können diese Änderungen auch online vorgenommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung
- Arbeitsvertrag des angestellten technischen Betriebsleiters
- Berufsqualifikation
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsvertrag.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die zuständige Stelle bietet auch Beratungsleistungen, wenn die Rechtsform geändert werden soll.
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung