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Abgrenzung Handwerk/Nichthandwerk - Beratung

Nr. 99058001018000

Leistungsbeschreibung

Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zum Handwerk bzw. zu Industrie und Handel ist zum Teil eine komplexe Fragestellung. Sie können sich durch die Handwerkskammer (HWK) und/oder durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) dazu beraten lassen.

Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur Handwerkskammer gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil sie sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sog. Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK bzw. der HWK an.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK) und/oder die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Kammerbezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat bzw. haben wird. 

Rechtsgrundlage

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