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Ausbildungsvertrag eintragen

Nr. 99019033060000

Leistungsbeschreibung

Dieses Verzeichnis führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer). Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Nach Vertragsabschluss der Vertragspartner reichen Sie einen Antrag auf Eintragung bei der regional zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit des Vertrages und bestätigt anschließend die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Der Berufsausbildungsvertrag muss hierfür bestimmte Mindestangaben enthalten.

  • Namen und Anschriften der Vertragspartner
  • Ziel der Ausbildung, sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Dauer der Probezeit (mindestens einen Monat und maximal vier Monate)
  • Ort der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
  • Sonstige Vereinbarungen
  • Unterschriften aller Vertragspartner

Bei der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses kann eine verkürzte Ausbildungsdauer vereinbart werden, wenn berufliche Vorbildung wie die Berufsfachschule oder ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert wurden. Die genauen Regelungen hierzu hängen von Ihrem Bundesland ab und können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Ist der Auszubildende bei Vertragsschluss noch nicht volljährig, muss zum Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden. Vertretungsberechtigt sind grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam, in Ausnahmefällen ein Elternteil oder ein Vormund.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausfertigung der Vertragsniederschrift bzw. Kopie
  • Eine vollständige sachliche und zeitliche Gliederung entsprechend der Ausbildungsordnung
  • Bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (z.B. Schulzeugnisse)
  • Bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung

Welche Gebühren fallen an?

Die Eintragung ist für den Ausbildungsbetrieb kostenpflichtig, nicht für den Auszubildenden. Die Eintragungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Berufsausbildungsvertrag muss unverzüglich nach Abschluss des Vertrags gemeldet werden, spätestens aber vor Beginn der Berufsausbildung.

Rechtsgrundlage

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