Waffenbesitzkarte: Erteilung
Nr. 99089018001000Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde beim Landkreis bzw. der Verwaltung der kreisfreien Stadt, großen selbstständigen Stadt oder selbstständigen Gemeinde.
Rechtsgrundlage
Formulare
- Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Anzeige über Waffenerwerb oder -überlassung / Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Eintragung
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines europäischen Feuerwaffenpasses
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011