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Sorgeerklärung (Sorgerechtsbescheinigung)
Leistungsbeschreibung
Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
An wen muss ich mich wenden?
- Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (gebührenfrei)
- Notar (gebührenpflichtig)
Termin Vereinbaren
Sollten Sie eine Beurkundung beim Landkreis Hildesheim wünschen, vereinbaren Sie mit dem für Sie zuständigen Beistand einen Termin. Das erspart Ihnen Wartezeiten!
Zuständigkeiten Beistandschaften/Beurkundungen
Die Beistandschaften für Bewohner aus Freden, Lamspringe, Leinebergland, Alfeld und Elze werden von folgenden Sachbearbeitern geführt.
Wählen sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes aus:
Die Beistandschaften für Bewohner aus den übrigen Gemeinden und der Stadt Hildesheim werden von folgenden Sachbearbeitern geführt
Wählen sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes aus:
- A - Ad
- Ae - An
- Ao - Ar
- As - Az
- B
- Ca - Cl
- Cm - Cz
- Da - De
- Df - G
- H - J
- K - L
- M-Ra
- Rb - Rz
- Rb - Rz
- Sa - Schnz
Diese Sachbearbeiter sitzen im Hauptgebäude des Landkreises Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis