Aids und sexuell übertragbare Infektionen Beratung
Nr. 99003003018000Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Leistungsbeschreibung
Weltweit gibt es rund 30 verschiedene sexuell übertragbare Infektionen (STI), mit denen man sich beim Geschlechtsverkehr leicht anstecken an.
Eine von Ihnen ist HIV. Die Abkürzung HIV steht für Human Immunodeficiency Virus, was so viel wie menschliches Immunschwäche-Virus heißt. Das HI-Virus schädigt die körpereigenen Abwehrkräfte, die vor anderen Krankheitserregern schützen sollen. Wird eine Infektion mit HIV nicht behandelt, so kann sich der Körper irgendwann nicht mehr gegen andere Erreger wehren und erkrankt an normalerweise harmlosen Krankheiten schwer. Diesen Zustand nennt man AIDS.
Informationen und Beratung zu Aids und sexuell übertragbaren Infektionen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos und kann persönlich oder telefonisch erfolgen.
Themen der Beratung können z. B. sein:
- Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
- Safer Sex Regeln
- Risiko-Einschätzung
- HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
- Risiken im Bereich Prostitution
- Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
- Ansteckungsrisiken im Alltag
- AIDS-Angst
- Umgang mit positivem Test
- Leben mit HIV
- Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)
Bei der zuständigen Stelle ist es ggf. auch möglich, einen anonymen HIV-Test vornehmen zu lassen.
Allgemeine Informationen finden Sie hier:
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover und den Aidshilfen in Niedersachsen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beratung fallen keine Gebühren an.
Für den HIV-Schnelltest fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Grundlegende Informationen zum Thema HIV/AIDS und STI’s finden Sie auf der Kampagnenseite „LIEBESLEBEN“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Internetseite des Deutschen AIDS-Hilfe e.V. (DAH). Dort können Sie auch verschiedene Informationsbroschüren bestellen oder herunterladen.
Die Niedersächsische Landesregierung fördert in Zusammenarbeit mit dem Bund Maßnahmen zur Verhütung von HIV und AIDS, sowie zum Abbau von Ausgrenzung und Diskriminierung HIV-Positiver. Dabei steht finanziell die Förderung der Arbeit der AIDS-Hilfen und -Projekte im Vordergrund
bundesweite Rufnummer der Deutschen AIDS-Hilfe:
Telefon :
+49 180 3319411 (9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct/Min)
Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 09:00 - 21:00 Uhr
Samstag – Sonntag 12:00 - 14:00 Uhr
Telefonberatung der BZgA:
Telefon :
+49 221 8992-0 (14 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct/Min)
+49 221 8920-31
Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 10:00 - 22:00 Uhr
Freitag – Sonntag 10:00 - 18:00 Uhr
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Für den HIV-Test muss ggf. ein Termin vereinbart werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.