Sprungziele
Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Agrarinvestition Förderung

Leistungsbeschreibung

Die Maßnahme dient der Förderung von Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe und zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen   Landwirtschaft. Dabei sind besondere Anforderungen im Bereich Verbraucher-, Umwelt-, oder Klimaschutz sowie Tierschutz zu erfüllen. Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms können z.B. Investitionen in tiergerechte Ställe gefördert werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Der Förderantrag muss in digitaler Form eingereicht werden. Das Programm zum Herunterladen steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Unterstützende Institutionen

Für die Antragstellung und die Abwicklung des Verfahrens bieten Beratungseinrichtungen Unterstützung an.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung ist ein Mal jährlich zu einem vorab bekanntgegebenen Termin möglich. Nach Prüfung der Anträge wird die Bewilligung erteilt. Erst danach darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Nach Durchführung der Investition werden der zuständigen Stelle ein Auszahlungsantrag und ein Verwendungsnachweis vorgelegt, danach kann die Zuwendung ausgezahlt werden.

Voraussetzungen

Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.

Die Maßnahme richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen. Es sind verschiedene Voraussetzungen zu beachten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Seite zurück Nach oben