Agrarinvestition Förderung
Leistungsbeschreibung
Die Maßnahme dient der Förderung von Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe und zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft. Dabei sind besondere Anforderungen im Bereich Verbraucher-, Umwelt-, oder Klimaschutz sowie Tierschutz zu erfüllen. Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms können z.B. Investitionen in tiergerechte Ställe gefördert werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 2021/2115 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Anträge / Formulare
Der Förderantrag muss in digitaler Form eingereicht werden. Das Programm zum Herunterladen steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Unterstützende Institutionen
Für die Antragstellung und die Abwicklung des Verfahrens bieten Beratungseinrichtungen Unterstützung an.
Verfahrensablauf
Die Antragstellung ist ein Mal jährlich zu einem vorab bekanntgegebenen Termin möglich. Nach Prüfung der Anträge wird die Bewilligung erteilt. Erst danach darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Nach Durchführung der Investition werden der zuständigen Stelle ein Auszahlungsantrag und ein Verwendungsnachweis vorgelegt, danach kann die Zuwendung ausgezahlt werden.
Voraussetzungen
Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
Die Maßnahme richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen. Es sind verschiedene Voraussetzungen zu beachten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.