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Leader Förderung

Nr. 99148025027000

Leistungsbeschreibung

Mit der Maßnahme „LEADER“ werden ausgewählte Regionen bei der Umsetzung von Projekten nach den Regionalen Entwicklungskonzepten (REK) der LEADER-Regionen gefördert. Die Aktivitäten einer LEADER-Region werden über eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) gesteuert. In ihr sind engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vertreter verschiedener Institutionen und öffentlicher Stellen aus der Region vertreten; sie besteht mindestens zur Hälfte aus Wirtschafts- und Sozialpartnern.

Unter Leitung der LAG werden lokale Akteure in einem sog. Bottom- up-Ansatz aktiv in die Ausarbeitung und Umsetzung integrierter und themenübergreifender Entwicklungskonzepte einbezogen.

Jeder LEADER-Region stehen EU-Fördergelder aus dem Programm für die Entwicklung im ländlichen Raum (PFEIL) zur Verfügung, mit dem Akteure Vorhaben aus ihrem REK umsetzen können. Die Entscheidung über die Verwendung der Fördermittel trifft die Region eigenständig. Für die Projektförderung in LEADER-Regionen gibt es nur wenige inhaltliche Vorgaben – die Förderung über LEADER ist deshalb in besonderer Weise für das Entwickeln und Erproben innovativer Ansätze prädestiniert.

Gefördert werden auf Basis des REK:

  • Projekte zur Umsetzung des REK,
  • Kooperationsprojekte zwischen verschiedenen Regionen einschließlich entsprechender Anbahnungskosten

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen LAG bzw. dem eingesetzten Regionalmanagement / Geschäftsstelle.

Im Anschluss an die Projektauswahl durch die LAG erfolgt die eigentliche Antragstellung beim örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eventuelle Antragsfristen richten sich nach den Bestimmungen der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) und den Regionalen Entwicklungskonzepten (REK).

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Schritten:

  • Potenzielle Projektträger reichen ihre Projektvorschläge zunächst bei der jeweiligen LAG bzw. dem eingesetzten Regionalmanagement / der Geschäftsstelle ein
  • Im Anschluss an die Projektauswahl erfolgt die eigentliche Antragstellung beim örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).

Voraussetzungen

Projekte können nur auf Grundlage der Festlegungen im jeweiligen REK gefördert werden. Die LAG hat die Einhaltung dieser Festlegungen vor Bewilligung zu bestätigen. Alle Informationen zu den REK der anerkannten LEADER-Regionen sowie zum Regionalmanagement bzw. der Geschäftsstelle der Region können über die LEADER-Webseite aufgerufen werden.

Im Allgemeinen gilt, dass eine Förderung nur in Orten bis 10.000 Einwohnern erfolgen darf, es sei denn, die Projekte wirken sich überwiegend auf den umgebenden ländlichen Raum aus.

Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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