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Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Leistungsbeschreibung
Eine bestehende inländische Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide Lebenspartner vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen.
Fachlich freigegeben am
07.12.2018
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport