Registrierung von Brütereien und Betrieben zur Erzeugung von Bruteiern
Nr. 99050132019000Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen der nachfolgenden Betriebe führen, müssen Sie einen Antrag auf Registrierung stellen.
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1000 Bruteiern: Befruchtete Eier werden in Brutschränken ausgebrütet. Die geschlüpften Jungküken werden an Mastgeflügelhalter und Junghennenaufzüchter geliefert.
- Zuchtbetriebe ab 100 Tieren: Aus den dort erzeugten Bruteiern sollen Zuchtküken, Vermehrungs- oder Gebrauchsküken schlüpfen.
- Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren: Aus den dort erzeugten Bruteiern sollen Gebrauchsküken schlüpfen.
Mit der Registrierung Ihres Betriebes erhalten Sie eine Kennnummer.
Die Kennnummer beginnt in Deutschland mit DE, die ersten beiden Ziffern stehen für das jeweilige Bundesland , dann folgt eine laufende Nummer für die Betriebsstätte (dreistellig), eine Ziffer für die Art des Betriebes und eine zweistellige Nummer für die Geflügelart(-en), auf die sich die Tätigkeit des Betriebes erstreckt.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie die Registrierung schriftlich mit dem bestehenden Formular des LAVES:
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen unterschrieben beim LAVES ein. Den Antrag können Sie per Post, per Fax oder per Mail übersenden.
- Per Post erhalten Sie anschließend die Ihnen zugeteilte Kennnummer und einen Gebührenbescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen und Bremen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 43 Marktüberwachung.
Voraussetzungen
Keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsvordruck
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Registrierung beim LAVES muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
- Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Anträge / Formulare
Aktuell ist die Beantragung der Leistung nur in papiergebundener Form möglich. Die entsprechenden Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Website des LAVES.
Den Antrag können Sie per Post, per Fax oder per Mail übersenden.
Rechtsbehelf
Gegen den Registrierungsbescheid sowie gegen den Gebührenbescheid steht der Rechtsweg vor dem zuständigen Verwaltungsgericht offen. Die Bescheide sind jeweils mit einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen, aus der das örtlich zuständige Verwaltungsgericht hervorgeht.
Was sollte ich noch wissen?
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Die Höhe ergibt sich im Laufe des Verfahrens.