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Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen
Leistungsbeschreibung
Besteht ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen, das gekündigt werden soll, dann benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben am
24.10.2018